vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubewilligung; Überbauung der Grundgrenze; Grundstückszusammenlegung; aufschiebende Bedingung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/12bbl 2016, 13 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 4 Abs 3 tir BauO 2011, § 27 Abs 7 tir BauO 2011

Soll durch ein Bauvorhaben die Grundgrenze überbaut werden, ist das Bauansuchen nicht abzuweisen, sondern die Baubewilligung unter der aufschiebenden Bedingung der Zusammenlegung von Grundstücken zu erteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte