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Baubewilligung; Überbauung der Grundgrenze; Grundstückszusammenlegung; aufschiebende Bedingung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/12bbl 2016, 13 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 4 Abs 3 tir BauO 2011, § 27 Abs 7 tir BauO 2011

Soll durch ein Bauvorhaben die Grundgrenze überbaut werden, ist das Bauansuchen nicht abzuweisen, sondern die Baubewilligung unter der aufschiebenden Bedingung der Zusammenlegung von Grundstücken zu erteilen.

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