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Rücktritt vom Auswärtsgeschäft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/259bbl 2015, 281 Heft 6 v. 1.12.2015

FAGG § 18

Voraussetzung für den Ausschluss des Rücktrittsrechts gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG ist, dass der Unternehmer durch den Rücktritt erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet. Davon ist nicht auszugehen, wenn der Rücktritt bereits vor Anfertigung, Bestellung oder Anpassung einer herzustellenden Liftanlage erfolgte.

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