ABGB § 1295 Abs 1, ABGB § 1311, vlbg BauG 2001 § 15 Abs 1, ÖNORM EN 1176 Teil 1
Die nicht nutzungssichere Ausführung eines Klettergerüstes durch Verwendung eines nicht den anerkannten Regeln der Technik (ÖNORM EN 1176 Teil 1) entsprechenden Netzes verstößt gegen die Schutznorm des § 15 Abs 1 vlbg BauG.