GBG § 61, GBG § 62, GBG § 63
Die Eigentümer einer Liegenschaft, an der ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt wurde, haben nach Übertragung des Eigentumsrechts an den Einzelrechtsnachfolger mangels Rechtsschutzinteresse kein Recht auf Löschung der Hypothek. Wurde nach Eintragung der Hypothek ein Wohnungsrecht zugunsten der ehemaligen Eigentümer verbüchert, kann das Wohnungsrecht nicht durch die Hypothek beeinträchtigt sein.