ABGB § 914, ABGB § 915
Zum Leitungswasser zählt nicht Wasser, welches aus Dachrinnenrohren in eine Zisterne und bei Überschuss in eine Rollierung abgeleitet wird. Schäden, die durch dieses versickerte Wasser an einer Erdwärmetauscherheizung entstehen, sind daher nicht von der Leitungswasserschadensversicherung gedeckt.