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Erkennbarkeit einer Stellvertretung (bei Auftragsvergabe)

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/246bbl 2015, 273 Heft 6 v. 1.12.2015

ABGB § 1017

Es reicht grundsätzlich weder für die Offenlegung der Vollmacht noch für die (objektive) Erkennbarkeit eines Vertretungsverhältnisses aus, wenn der Vertragspartner den Wunsch äußert, dass die Rechnung an einen anderen gesendet werden soll.

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