tir BauO 2011 § 39 Abs 1, AVG § 59, AVG § 60
Sind einer Baubewilligung zwei einander widersprechende Pläne angeschlossen, ist zur Auslegung des in der Folge unklaren Bescheidspruches auch die Bescheidbegründung (einschließlich
tir BauO 2011 § 39 Abs 1, AVG § 59, AVG § 60
Sind einer Baubewilligung zwei einander widersprechende Pläne angeschlossen, ist zur Auslegung des in der Folge unklaren Bescheidspruches auch die Bescheidbegründung (einschließlich