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Umfang einer ungemessenen Hausservitut

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/84bbl 2015, 98 Heft 2 v. 1.4.2015

ABGB § 364 Abs 3, ABGB § 476 Z 1

Eine vereinbarte Servitut, wonach dem Servitutsverpflichteten Bauführungen untersagt sind, durch welche dem berechtigten Nachbarn Licht, Sonne oder Luftdurchzug weggenommen oder geschmälert wird, wird durch eine zwischenzeitig in Kraft getretene Bauordnung nicht berührt.

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