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Architekt; Berufshaftpflichtversicherung; Rettungspflicht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/78bbl 2015, 92 Heft 2 v. 1.4.2015

VersVG § 62

Führen in der Haftpflichtversicherung mehrere – grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallende – Verstöße zu einem einheitlichen Schaden und damit zum Eintritt eines Versicherungsfalls, dann kann nicht einer dieser Verstöße als Verletzung der Rettungspflicht nach § 62 VersVG qualifiziert werden. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Rettungspflicht scheidet demnach aus.

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