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Grundstücksteilungen; Dienstbarkeiten; Liegenschaftsteilungsgesetz; Abschreibung vom herrschenden Gut

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/76bbl 2015, 91 Heft 2 v. 1.4.2015

LiegteilG § 3a

Nach dem mit der Grundbuchs-Novelle 2012 eingefügten § 3a LiegTeilG hat bei einer Abschreibung von einem herrschenden Grundstück der Antragsteller anzugeben, ob sich die Grunddienstbarkeit auch auf das Trennstück bezieht. Fehlt diese Angabe, so hat die Eintragung der Grunddienstbarkeit in Bezug auf das Trennstück zu unterbleiben.

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