tir BauO 2011 § 28 Abs 3
Unter dem Begriff „baurechtliche und raumordnungsrechtliche Vorschriften“ sind nicht nur die betreffenden Gesetze zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, Bausperren uä.
tir BauO 2011 § 28 Abs 3
Unter dem Begriff „baurechtliche und raumordnungsrechtliche Vorschriften“ sind nicht nur die betreffenden Gesetze zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, Bausperren uä.