sbg ROG 2009 § 2 Abs 1 Z 5, sbg ROG 2009 § 39 Abs 2
Die Kennzeichnung von Flächen für Feriendörfer und Apartmenthäuser im Bauland dient nicht dem Nachbarschutz, sondern der Erhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Tourismus und ganzjähriger Wohnbevölkerung.