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Flächenwidmung „Grünland – Parkanlagen“; Funktionsbezeichnung „Tier- und Freizeitpark“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/49bbl 2015, 81 Heft 2 v. 1.4.2015

nö ROG 1976 § 19 Abs 2 Z 12

Die Aufnahme der (hier: gesetzlich nicht vorgesehenen) Funktionsbezeichnung „Tier- und Freizeitpark“, mit der das angestrebte Widmungsziel im Rahmen der Widmungsart „Grünland – Parkanlagen“ präzisiert wird, ist zulässig.

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