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Baupolizeilicher Auftrag; Parteistellung der Nachbarn; Beschwerdelegitimation

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/47bbl 2015, 80 Heft 2 v. 1.4.2015

nö BauO 1996 § 6 Abs 2, nö BauO 1996 § 35 Abs 2, B-VG Art 132 Abs 1 Z 1

In einem baupolizeilichen Verfahren haben Nachbarn nur dann Parteistellung, wenn sie die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragt haben.

VwGH, 18.11.2014, Ra 2014/05/0011

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