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Beschattung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/23bbl 2015, 35 Heft 1 v. 1.2.2015

wr BauO § 134a Abs 1 lit a

Eine „übermäßige Beschattung“ stellt keine Immission im Sinn des § 134 a Abs 1 lit e wr BauO dar. Diese Bestimmung bezieht sich auf Immissionen, die sich aus der Benützung des Gebäudes ergeben, nicht aber auf eine Einschränkung des Lichteinfalls aufgrund des bloßen Vorhandenseins des Gebäudes.

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