BVergG 2006 § 2 Z 11, BVergG 2006 § 4, BVergG 2006 § 13 Abs 1, BVergG 2006 § 14 Abs 1, BVergG 2006 § 22
Unterschiedliche Renovierungsarbeiten in unterschiedlichen Wohnhausanlagen sind verschiedene, wenn auch allenfalls gleichartige, Bauvorhaben und müssen nicht zum Zweck einer gemeinsamen Vergabe zusammengefasst werden.