ABGB § 1299
Es gehört nicht zum Wissen eines mit den durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestatteten Architekten oder allgemeinen Ziviltechnikers, welche Bestandsgarantie das Wasserbuch aufweist.
OGH, 04.06.2014, 7 Ob 82/14f
ABGB § 1299
Es gehört nicht zum Wissen eines mit den durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestatteten Architekten oder allgemeinen Ziviltechnikers, welche Bestandsgarantie das Wasserbuch aufweist.
OGH, 04.06.2014, 7 Ob 82/14f