BVergG 2006 § 14, BVergG 2006 § 41 Abs 2
Eine Direktvergabe eines Loses ist nach § 41 Abs 2 BVergG 2006 nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,– nicht erreicht.
VwGH, 23.05.2014, 2013/04/0025
BVergG 2006 § 14, BVergG 2006 § 41 Abs 2
Eine Direktvergabe eines Loses ist nach § 41 Abs 2 BVergG 2006 nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,– nicht erreicht.
VwGH, 23.05.2014, 2013/04/0025