ABGB § 1439
Eine aus mehreren Gegenforderungen abgeleitete pauschale Aufrechnungseinrede betreffend Schadenersatzforderungen widerstreitet dem Bestimmtheitsgebot. Für eine gültige Aufrechnungseinrede ist nicht nur die Angabe der Höhe einer Schadenersatzforderung erforderlich, sondern auch Angaben über die Art des Schadens,