ABGB § 843
Ein für die Realteilung nach § 843 ABGB erforderliches wohnungseigentumstaugliches Objekt liegt nicht vor, wenn das Objekt baulich nicht abgeschlossen ist, weil ein Teil der Wohnung in ein auf der Nachbarschaft befindliches Zinshaus hineinragt.
OGH, 20.05.2014, 5 Ob 52/14d