wr BauO § 63 Abs 1 lit c
Die Zustimmung des Eigentümers kann nicht durch die Zustimmung eines (nur) fruchtgenussberechtigten Vermieters ersetzt werden.
VwGH, 24.06.2014, 2013/05/0199
wr BauO § 63 Abs 1 lit c
Die Zustimmung des Eigentümers kann nicht durch die Zustimmung eines (nur) fruchtgenussberechtigten Vermieters ersetzt werden.
VwGH, 24.06.2014, 2013/05/0199