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Brandschutz; Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Privatgutachten

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/176bbl 2014, 214 Heft 5 v. 1.10.2014

wr BauO § 92 Abs 2, wr BauO § 134 Abs 3, wr BauO § 134a, B-VG Art 7, AVG § 52

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht, dass bei Einsturz des Gebäudes im Brandfall keine größeren Schäden auf ihren Grundstücken entstehen können.

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