BVergG 2006 § 73, BVergG 2006 § 164, BVergG 2006 § 229 Abs 1 Z 4, BVergG 2006 § 229 Abs 2
Auch im Sektorenbereich können Bieter bei Vorliegen von Umständen, die die Vermutung der Unzuverlässigkeit nach sich ziehen, ihre dennoch bestehende Zuverlässigkeit glaubhaft machen.