BVergG 2006 § 2 Z 1, BVergG 2006 § 2, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7
Wird von einem Bieter ein Angebot gelegt, das in technischer Hinsicht von der Ausschreibung abweicht, hängt es von der Geringfügigkeit der Abweichung ab, ob noch ein Abänderungs- oder bereits ein Alternativangebot vorliegt.