ABGB § 484
Auch bei einer Änderung der Bewirtschaftungsart kann nur die dadurch verursachte Mehrbelastung des dienenden Grundstücks untersagt werden.
OGH, 25.03.2014, 4 Ob 25/14a
ABGB § 484
Auch bei einer Änderung der Bewirtschaftungsart kann nur die dadurch verursachte Mehrbelastung des dienenden Grundstücks untersagt werden.
OGH, 25.03.2014, 4 Ob 25/14a