ABGB § 834, ABGB § 838a
Die Berechtigung und Verpflichtung zur Erhaltung des zur alleinigen Benützung überlassenen Gebäudes durch Benützungsregelung umfasst auch das Recht zum Ersatz einer irreparabel baufällig gewordenen vom Einsturz bedrohten Substanz durch einen gleichartigen Neubau, sofern dadurch wichtige Interessen des anderen Miteigentümers nicht beeinträchtigt werden.