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Türvorbau; Windfang; Gebäudefront; vorragende Gebäudeteile; bebaute Fläche

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/135bbl 2014, 162 Heft 4 v. 1.8.2014

wr BauO § 80 Abs 2, wr BauO § 84 Abs 2 lit b

Ein Windfang im Eckbereich einer vorspringenden Außenwand ist ein „vor die Gebäudefront ragender Gebäudeteil“ und daher nicht in die Berechnung der bebauten Fläche einzubeziehen.

VwGH, 05.03.2014, 2011/05/0051

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