vlbg BauG 2001 § 2 Abs 1 lit k, vlbg BauG 2001 § 26 Abs 1
Bei der Errichtung eines Wohnhauses (hier: mit einer Höhe von ca 10 m) kommt unter dem (hier: ausschließlichen) Gesichtspunkt der Abstandsvorschriften einem auf Grund eines Grünstreifens 8 m von der Grundstücksgrenze entfernten Nachbarn keine Parteistellung im Bauverfahren zu.