vlbg BauG 2001 § 8 Abs 1, vlbg BauG 2001 § 26 Abs 1 li, B-VG Art 7
Die Beschränkung des subjektiven Nachbarrechts auf die Geltendmachung solcher Immissionen, mit denen auf „seinem Grundstück“ zu rechnen ist, ist gleichheitswidrig.
vlbg BauG 2001 § 8 Abs 1, vlbg BauG 2001 § 26 Abs 1 li, B-VG Art 7
Die Beschränkung des subjektiven Nachbarrechts auf die Geltendmachung solcher Immissionen, mit denen auf „seinem Grundstück“ zu rechnen ist, ist gleichheitswidrig.