wr BauO § 134a Abs 1 lit f
Der Gewerbeinhaber (hier: einer Gärtnerei) muss hinreichend konkretisieren, mit welchen Emissionen von seinem Grundstück zu rechnen ist.
VwGH, 30.01.2014, 2012/05/0081
wr BauO § 134a Abs 1 lit f
Der Gewerbeinhaber (hier: einer Gärtnerei) muss hinreichend konkretisieren, mit welchen Emissionen von seinem Grundstück zu rechnen ist.
VwGH, 30.01.2014, 2012/05/0081