BauO 1994 § 31 Abs 4, BauO 1994 § 36 Abs 1 oö
§ 36 Abs 1 oö BauO stellt gegenüber den allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben eine Ausnahmebestimmung dar und muss als solche restriktiv interpretiert werden.
BauO 1994 § 31 Abs 4, BauO 1994 § 36 Abs 1 oö
§ 36 Abs 1 oö BauO stellt gegenüber den allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben eine Ausnahmebestimmung dar und muss als solche restriktiv interpretiert werden.