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Abgeschlossenes Bauverfahren; Akteneinsicht; Parteienrechte; Rechtsnachfolger; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/87bbl 2014, 120 Heft 3 v. 1.6.2014

AVG § 17, BauO 1996 § 6 Abs 1 nö

Das Recht auf Akteneinsicht kommt Parteien eines abgeschlossenen (hier: Bau-) Verfahrens sowie deren dinglichen Rechtsnachfolgern unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben.

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