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Wasserversorgung; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/45bbl 2014, 59 Heft 2 v. 1.4.2014

krnt BauO 1996 § 13 Abs 2 lit f, krnt BauO 1996 § 23 Abs 3

Nachbarn kommt hinsichtlich der Wasserversorgung für ein Bauvorhaben kein subjektiv-öffentliches Recht zu.

VwGH, 07.11.2013, 2013/06/0162

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