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Baubeginn; Abbrucharbeiten; Erlöschen der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/44bbl 2014, 59 Heft 2 v. 1.4.2014

bgld BauG 1997 § 19

Für das Erlöschen einer Baubewilligung ist nicht die Bekanntgabe des Baubeginns, sondern der tatsächliche Baubeginn maßgeblich.

Auch Abbrucharbeiten zum Zwecke von Um- und Zubauten können einen Baubeginn darstellen.

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