wr VRG 2007 § 20 Abs 1, BVergG 2006 § 2 Z 15, BVergG 2006 § 229 Abs 1 Z 2, BVergG 2006 § 255 Abs 8
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist im offenen Verfahren unzulässig. Darin wäre eine gegen das Verhandlungsverbot verstoßende Angebotsänderung zu erblicken.