wr VRG 2007 § 22 Abs 2
Auf die Angebote der Bietergemeinschaft, der ein insolventes Mitglied angehörte, kann nicht zugeschlagen werden. Die Bietergemeinschaft scheidet als präsumtive Zuschlagsempfängerin aus.
VKS Wien, 24.07.2013, VKS-574061/13
wr VRG 2007 § 22 Abs 2
Auf die Angebote der Bietergemeinschaft, der ein insolventes Mitglied angehörte, kann nicht zugeschlagen werden. Die Bietergemeinschaft scheidet als präsumtive Zuschlagsempfängerin aus.
VKS Wien, 24.07.2013, VKS-574061/13