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Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/30bbl 2014, 32 Heft 1 v. 1.2.2014

ABGB § 1168a

Offenbar untauglich ist ein vom Besteller beigestellter Stoff nicht nur, wenn die Untauglichkeit in die Augen fällt, sondern auch, wenn der Mangel vom Unternehmer durch die bei ihm vorausgesetzte Sachkenntnis erkannt werden musste.

OGH, 04.09.2013, 7 Ob 119/13w

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