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Keine Enteignungsentschädigung für Projektfolgeschäden

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/29bbl 2014, 31 Heft 1 v. 1.2.2014

EisbEG § 4, EisbEG § 6, BStG § 18

Nachteile, die der enteignete Grundeigentümer durch die Errichtung und den Betrieb einer Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück erleidet, wie etwa Wertminderungen der Restliegenschaft durch Immissionen, sind im Rahmen der Enteignungsentschädigung nicht zu vergüten.

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