ABGB § 523, ABGB § 828, WEG 2002 § 16, WEG 2002 § 17
Wird ein zu einer Liegenschaft gehörender Garten, der in diesem Zeitpunkt nur als Wiese gestaltet ist, durch eine Benützungsregelung geteilt und werden einzelnen Wohnungseigentümern Teile zur alleinigen Nutzung überlassen, wird damit auch das Recht zur Gartengestaltung eingeräumt.