tir ROG 2006 § 38
Das bezüglich der „täglichen Versorgung oder der Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse“ maßgebliche Wohngebiet muss von der Baubehörde nachvollziehbar abgegrenzt werden.
Ob eine Pizzeria wirtschaftlich überlebensfähig ist und ob es bereits andere Gasthäuser im maßgeblichen Wohngebiet gibt, ist bau- und raumordnungsrechtlich nicht von Bedeutung.