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Werbeeinrichtung; Rolling-Board; Orts-, Straßenbild

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/14bbl 2014, 23 Heft 1 v. 1.2.2014

tir BauO 2001 § 45

Bei der Frage der Störung des Orts- oder Straßenbildes ist ausschließlich die von der konkreten Werbetafel ausgehende Störung im Verhältnis zum Gesamteindruck des Orts- oder Straßenbildes zu beurteilen.

Es kommt nicht darauf an, ob eine Werbeanlage (hier: Rolling-Board) im Vergleich zu bereits bestehenden Werbeeinrichtungen ein neues Element darstellt.

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