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Aufschließung; Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/7bbl 2014, 19 Heft 1 v. 1.2.2014

sbg BGG § 12a Abs 2, sbg BGG § 14 Abs 1 d, sbg BauPolG § 7, sbg BauPolG § 9 Abs 1 Z 6, sbg LStG § 40, AVG § 38

Da Nachbarn im Bauplatzerklärungsverfahren keine Parteistellung haben, entfaltet die Bauplatzerklärung ihnen gegenüber auch keine Rechtswirkungen.

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