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Baubehördliche genehmigte Anlage; Immissionsschutz

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/230bbl 2013, 259 Heft 6 v. 15.12.2013

§§ 364 Abs 2, 364a ABGB

§ 9 Abs 1 stmk BauG 1995

Eine baubehördlich genehmigte Bestandserweiterung durch Neubau eines Mastschweinestalls stellt keine behördlich genehmigte Anlage gemäß § 364 a ABGB dar, weshalb den Nachbarn Immissionsschutz wegen Geruchsbelästigung nach § 364 Abs 2 ABGB zusteht.

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