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Immobilienmakler; verpflichtende Einsichtnahme in Grundbuch

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/216bbl 2013, 255 Heft 6 v. 15.12.2013

§§ 1295, 1299 ABGB

Den Immobilienmakler trifft grundsätzlich keine Nachforschungspflicht. Wenn jedoch Veranlassung besteht, an der Richtigkeit der von ihm eingeholten Informationen zu zweifeln, darf er diese nicht ungeprüft an seinen Auftraggeber weitergeben.

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