§ 39 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
Durch Nennung eines einzigen Tages für die Leistungserbringung wird noch keine Frist gesetzt.
VwGH 20.6.2013, 2011/06/0216
§ 39 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
Durch Nennung eines einzigen Tages für die Leistungserbringung wird noch keine Frist gesetzt.
VwGH 20.6.2013, 2011/06/0216