§ 25 Abs 1 lit b krnt GPlG 1995
§ 3 krnt BauO 1996
Der Berechnung der Geschossflächenzahl ist das gesamte Grundstück (hier: einschließlich der nicht als Bauland gewidmeten Teilflächen) zu Grunde zu legen.
§ 25 Abs 1 lit b krnt GPlG 1995
§ 3 krnt BauO 1996
Der Berechnung der Geschossflächenzahl ist das gesamte Grundstück (hier: einschließlich der nicht als Bauland gewidmeten Teilflächen) zu Grunde zu legen.