§ 5 Abs 1 und Abs 2 lit c krnt GPlG 1995
Eine als "Grünland - Erholungsfläche Park" gewidmete Parkfläche muss nicht öffentlich zugänglich sein.
VwGH 21.3.2013, 2013/06/0024
§ 5 Abs 1 und Abs 2 lit c krnt GPlG 1995
Eine als "Grünland - Erholungsfläche Park" gewidmete Parkfläche muss nicht öffentlich zugänglich sein.
VwGH 21.3.2013, 2013/06/0024