§§ 60 Abs 1 lit c, 62 wr BauO
Die Errichtung einer Klimaanlage auf dem Dach führt zu einer Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes und ist daher baubewilligungspflichtig.
VwGH 23.2.2010, 2009/05/0251
§§ 60 Abs 1 lit c, 62 wr BauO
Die Errichtung einer Klimaanlage auf dem Dach führt zu einer Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes und ist daher baubewilligungspflichtig.
VwGH 23.2.2010, 2009/05/0251