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Neuerrichtung; geänderte Bauweise; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/120bbl 2010, 157 Heft 4 v. 2.8.2010

§ 60 Abs 1 lit a wr BauO

Die Neuerrichtung eines baufälligen Zubaues in geänderter Bauweise (hier: Massivbauweise statt Holzbauweise) ist baubewilligungspflichtig.

VwGH 25.3.2010, 2007/05/0095

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